Rahmenbedingungen
rechtliche Rahmenbedingung | Ausführungen | Verantwortlichkeit | Thema | Form | Link |
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agrarpolitische Verfassungsgrundlage | Art. 104 Abs. 1 BV «Landwirtschaft» Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung der Bevölkerung; b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; c. dezentralen Besiedlung des Landes. Art. 104a BV «Ernährungssicherheit» Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für: a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes; b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion c. eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen; e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln. |
Agrarpolitik | Verfassungsartikel | Agrarpolitik | |
Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik - Bericht Bundesrat 2022 | Zukunftsbild für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft 2050 Vision: Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit von der Produktion bis zum Konsum - Die Schweizer Landwirtschaft leistet einen grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit als heute unter Wahrung der Ökosysteme und erbringt die von der Gesellschaft nachgefragten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. - Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ist wirtschaftlich erfolgreich und international führend bezüglich nachhaltiger, klima- und tierfreundlicher Lebensmittelproduktion. - Die Konsumierenden ernähren sich gesund und ausgewogen und fragen nachhaltig und tierfreundlich hergestellte Lebensmittel nach. Kerninhalte: - Die Inlandproduktion orientiert sich an der Nachfrage und trägt mit einem diversifizierten Produktionsportfolio netto zu mehr als der Hälfte zur Versorgung bei. - Die Landwirtschaft zeichnet sich durch hohe Wertschöpfung pro Arbeitskraft aus. Die Arbeitsproduktivität steigt gegenüber 2020 um 50%. - Die THG-Emissionen der Produktion liegen min. 40% unter dem Niveau von 1990 und die THG-Emissionen des Konsums sind pro Kopf gegenüber 2020 um min. 2/3 gesenkt. - Die Nährstoffflüsse sind weitgehend optimiert. Verluste in Luft und Wasser überschreiten die ökologische Tragfähigkeit nicht. - Die Lebensmittelverluste von der Produktion bis zum Endkonsum werden gegenüber 2020 um ¾ reduziert. - Die Bevölkerung ernährt sich gesund, ausgewogen und nachhaltig. Als Referenz dienen die Empfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide. - Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ist offen für neue Technologien und ist international führend im Einsatz von umwelt- und ressourcenschonenden Technologien. Vier strategische Stossrichtungen: - Resiliente Lebensmittelversorgung sicherstellen: o Produktionsgrundlagen erhalten o Auswirkungen des Klimawandels antizipieren o Stabilität der Lieferketten gewährleisten - Klima-, umwelt- und tierfreundliche Lebensmittelproduktion fördern: o Klimaschutz und erneuerbare Energien stärken o Nährstoffverluste und Risiken von Pflanzenschutzmitteln vermindern o Biodiversität fördern o Tierwohl und Tiergesundheit verbessern - Nachhaltige Wertschöpfung stärken o Wettbewerbsfähigkeit verbessern o Nachfrageseitige Veränderungen antizipieren o Faire Verteilung der Wertschöpfung anstreben o Komplexität der Agrarpolitik reduzieren - Nachhaltigen und gesunden Konsum begünstigen o Wahl nachhaltiger Produkte vereinfachen o Gesunde Ernährungsmuster unterstützen o Lebensmittelverschwendung reduzieren Handlungsfelder: - Innovationskraft und Know-How stärken - Ressourceneffizienz und Standortanpassung verbessern - Transparenz und Kostenwahrheit erhöhen - Instrumentarium vereinfachen Potenzielle Synergien: - Einsatz von umwelt- und ressourcenschonenden Technologien und ökologische Ziele sowie hohe Wertschöpfung - Ausgewogene Ernährung und hoher Beitrag der Produktion zur Versorgung - Reduktion der Lebensmittelverluste und hoher Beitrag der Produktion zur Versorgung Potenzielle Zielkonflikte: - Ökologische Ziele vs. ökonomische Ziele - Ökologische Ziele vs. hoher Beitrag der Produktion zur Versorgung - Ökonomische Ziele vs. reduzierter Konsum von tierischen Produkten Umsetzung erfolgt in drei Phasen: - Parlamentarische Initiative 19.475 - Agrarpolitik 2022+ - Zukünftige Politik für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft Für die künftige Politik sind folgende Punkte von Bedeutung: - Fokus auf das gesamte Ernährungssystem: Der Beitrag der Agrarpolitik an eine gesunde und nachhaltige Ernährung soll gestärkt und die Kohärenz mit der Ernährungsstrategie und weiteren relevanten Politikfeldern verbessert werden. - Vereinfachung der agrarpolitischen Instrumente: Dabei soll verstärkt auf die Selbstverantwortung der Branchen und mehr Zielorientierung gesetzt werden. - Die Handelsbeziehungen tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft bei. |
Bundesamt für Landwirtschaft | Agrarpolitik | Leitbild | Bericht BR D.pdf |
parlamentarische Initiative 19.475 | Die Stickstoff- und Phosphorverluste der Landwirtschaft sollen bis 2030 um 20% reduziert werden. Wichtigste Massnahmen: - ÖLN: o Einschränkung des Einsatzes von Wirkstoffen mit erhöhtem Risikopotenzial und Verpflichtung zur Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion der Abdrift und der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln o Aufhebung der bisherigen Fehlerbereiche von +10% bei Stickstoff und Phosphor in der Nährstoffbilanz o Mind. 3.5% Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche - Einführung von neuen Beitragsarten im Bereich der Produktionssystembeiträge: o Mehrere Beiträge zur Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (z.B. Herbizidverzicht) o Beiträge zur Förderung einer angemessenen Bodenbedeckung und einer schonenden Bodenbearbeitung o Beitrag zur Förderung einer längeren Nutzungsdauer von Kühen zur Reduktion der Methanemissionen - Mitteilungspflicht o Mitteilungspflicht für alle stickstoffhaltigen Dünger und Kraftfuttermittel sowie Pflanzenschutzmittel und mit Pflanzenschutzmitteln behandeltes Saatgut; Umsetzung mittels eines digitalen Informationssystems «Nährstoffmanagement und Pflanzenschutzmittel» |
Bundesamt für Landwirtschaft | Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des Risikos von Nährstoffverlusten | Verordnung | Verordnungspaket Parlamentarische - AGRIDEA |
Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 | Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen im In- und Ausland als Schwerpunktthema. Vier Ziele: - Der Anteil der Bevölkerung, der sich gemäss den Ernährungsempfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide gesund, ausgewogen und nachhaltig ernährt, steigt auf 1/3. - Die vermeidbaren Lebensmittelverluste pro Kopf werden im Vergleich zu 2017 halbiert. - Der THG-Fussabdruck der Endnachfrage nach Nahrungsmitteln pro Person auf Basis der Umweltgesamtrechnung sinkt im Vergleich zu 2020 um ¼. - Der Anteil der Landwirtschaftsbetriebe, die unter Verwendung spezifischer öffentlich-rechtlicher und privater Nachhaltigkeitsprogramme besonders umwelt- und tierfreundlich produzieren, wächst im Vergleich zu 2020 um 1/3. |
Bundesamt für Raumentwicklung | Förderung nachhaltige Entwicklung | nationale Strategie | Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 |
Aktionplan gegen Lebensmittelverschwendung | 2022-2025 setzt der Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung auf freiwillige, eigenverantwortliche Massnahmen von Handel, Gastronomie, verarbeitender Industrie und Landwirtschaft. Als Rahmen dient eine branchenübergreifende Vereinbarung mit stufenspezifischen Reduktionszielen. Herausforderungen Global gesehen stehen die Ernährungssysteme vor einer dreifachen Herausforderung: die Gewährleistung von Ernährungssicherheit einer wachsenden Bevölkerung, die Sicherung des Lebensunterhalts von Millionen von Landwirt*innen sowie anderen im Ernährungssektor tätigen Personen, und die Notwendigkeit einer Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit sowohl auf Stufe Produktion als auch auf Stufe Konsum. |
Bundesamt für Umwelt | Reduktion Food waste | Aktionsplan | Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung |
Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung | Ziele im aktuellen Entwurf: - Die inländische landwirtschaftliche Produktion erfolgt klima- und standortangepasst. Sie trägt min. 50% zum Nahrungsmittelbedarf der Bevölkerung in der Schweiz bei und berücksichtigt dabei das Produktionspotenzial des Standorts sowie die Tragfähigkeit der Ökosysteme. - Die Bevölkerung in der Schweiz ernährt sich gesund und ausgewogen sowie umwelt- und ressourcenschonend. Die Bevölkerung in der Schweiz ernährt sich gemäss den Empfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide und der THG-Fussabdruck der Ernährung pro Kopf ist gegenüber 2020 um min. 2/3 reduziert. - Die Schweizer Landwirtschaft ist klimafreundlich. Die THG-Emissionen der landwirtschaftlichen Produktion im Inland sind gegenüber 1990 um min. 40% reduziert. Konkretisierende Teilziele: - Ressourcenschonende Konsummuster erreichen - Food Waste minimieren - Importe nachhaltig ausrichten - Produktionsportfolios optimieren - Tier- und Pflanzenernährung verlustarm gestalten - Wasserressourcen schonend bewirtschaften - Bodenfruchtbarkeit und Kohlenstoffspeicherung erhöhen - Energiebedarf reduzieren und erneuerbare Energien stärken |
Bundesamt für Landwirtschaft / Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen / Bundesamt für Umwelt | Förderung Klimaschutz | nationale Strategie | Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 |
Schweizer Ernährungsstrategie | Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verabschiedete am 12. Juni 2017 die Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024. Diese orientiert sich an der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD). Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, indem sie Rahmenbedingungen schafft, die es jeder Person ermöglichen, in eigener Verantwortung einen gesunden Lebensstil zu pflegen. Die Umsetzung der Strategie wird mit dem vorliegenden Aktionsplan sichergestellt. Für die Umsetzung der Ernährungsstrategie ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig. Es wurde vom EDI beauftragt, den Aktionsplan unter Einbezug der wichtigsten Akteure zu erarbeiten und die Aktivitäten der Partner zu koordinieren. Der Aktionsplan verfolgt drei auf der Schweizer Ernährungsstrategie basierende Ziele: • Stärkung der Ernährungskompetenz: Die Bevölkerung kennt die Ernährungsempfehlungen und die Schweizer Lebensmittelpyramide. Die Informationen dazu sind verfügbar und leicht verständlich. Vielfältige Hilfsmittel unterstützen die einfache Umsetzung im Alltag. • Verbesserung der Rahmenbedingungen: Um die Wahl von Lebensmitteln und Mahlzeiten für eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern, wird das entsprechende Angebot gesichert und wo nötig erweitert. Eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird geprüft. • Einbindung der Lebensmittelwirtschaft: Noch mehr Hersteller und Anbieter von Lebensmitteln und Mahlzeiten leisten einen freiwilligen Beitrag zu einem optimalen Angebot für eine gesunde und ressourcenschonende Ernährung. Die Umsetzung des Aktionsplanes Der Aktionsplan der Schweizer Ernährungsstrategie lehnt sich an die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten an. Daher beschreibt er konkrete Massnahmen in vier Handlungsfeldern: • Information und Bildung (IB) o Stärkung der Kompetenzen für eine ausgewogene, genussvolle und ressourcenschonende Ernährung § Bestandesaufnahme bestehender erfolgreicher Informations- und Bildungsmassnahmen § Erarbeitung und Aktualisierung von Ernährungsempfehlungen für verschiedene Altersgruppen, Lebensphasen und -räume § Zielgruppenorientierte Verbreitung von Ernährungsempfehlungen § Umsetzung des Wissens mittels Hilfsmitteln für eine gesunde Wahl beim Einkauf und bei der Menüplanung o Sensibilisierung und Stärkung der Ernährungskompetenzen bei den Betreuenden von Kleinkindern sowie bei Kindern und Jugendlichen § Unterstützung der Umsetzung des Themas Ernährung im Lehrplan § Stärkung der Ernährungskompetenzen bei Mitarbeitenden in Tagesstätten, schulischen Tagesstrukturen, Mensen usw. § Verankerung der Ernährungskompetenzen in der Ausbildung in Lebensmittelberufen o Stärkung der Ernährungskompetenzen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements § Unterstützung der Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsverpflegung § Ernährungssensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden im Rahmen von Massnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung • Rahmenbedingungen (RB) o Eine ausgewogene Lebensmittelauswahl fördern § Förderung der Zusammenarbeit mit der Lebensmittelwirtschaft zur Optimierung des Angebotes und der Zusammensetzung von Lebensmitteln § Freiwillige Optimierung der Rezeptur bei Produkten bezüglich zugesetztem Zucker, Salz und Fettqualität § Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Optimierung der ernährungsspezifischen Produktinformationen o Eine ausgewogene Ernährung in der System- und Gemeinschaftsgastronomie fördern § Optimierung des Angebots in der Gemeinschaftsgastronomie o Förderung eines verantwortungsvollen an Kinder gerichteten Marketings für zu fetthaltige, zu süsse und zu salzige Lebensmittel § Förderung der Zusammenarbeit mit der Lebensmittelwirtschaft zur Festlegung der Ziele eines verantwortungsvollen Umgangs mit an Kinder gerichtetem Marketing § Umsetzung von gemeinsam beschlossenen Zielen • Koordination und Kooperation (KK) o Vernetzung der Akteure im Ernährungsbereich auf nationaler Ebene § Das BLV koordiniert die Informations- und Austauschplattformen im Bereich Ernährung und fördert die Vernetzung zwischen NGOs, Wirtschaft, Forschung und Bund § Das BLV informiert Stakeholder und Keyplayer regelmässig über den Fortschritt der Massnahmen zur Umsetzung der Ernährungsstrategie o Vernetzung der Schweiz mit internationalen Gremien der WHO, der UNO und der EU § Die Vernetzung mit Gremien der relevanten internationalen und europäischen Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen wird sichergestellt und mit den Akteuren koordiniert • Monitoring und Forschung (MF) o Entwicklung und Weiterführung von Monitoring-Projekten und Evaluationsgrundlagen § Regelmässiges Erfassen und Veröffentlichen des Lebensmittelverzehrs und des Ernährungsverhalten in der Schweiz § Entwicklung von Hilfsmitteln zur Selbstevaluation der Aktivitäten § Planen und Durchführen der Evaluation der Schweizer Ernährungsstrategie durch das BLV o Schaffung von wissenschaftlichen Grundlagen § Finanzierungsgefässe für relevante Forschung erschliessen § Analysen und Machbarkeitsstudien zur Ausgestaltung und Umsetzung von Massnahmen Am Aktionsplan sind Akteure der Lebensmittelwirtschaft, der Nichtregierungsorganisationen (NGO), der Konsumentenorganisationen, der Bundesämter, der Kantone und der Bildungs- und Forschungsinstitutionen beteiligt. Diese setzen ihn in den nächsten Jahren mit konkreten Projekten um. Der Bundesrat setzt dabei auf das Prinzip der Freiwilligkeit und der Anreize. Das BLV priorisiert die Massnahmenplanung, mobilisiert Partner, koordiniert die Aktivitäten und evaluiert sie. Um die Fortschritte aufzeigen zu können, werden messbare Ziele für jedes Projekt festgelegt und dokumentiert. Die Schweizer Ernährungsstrategie ist auf einen Zeitraum bis zum Jahr 2024 ausgelegt. Der vorliegende Plan strebt eine rollende Planung an und wird alljährlich überprüft, aktualisiert und fortgesetzt. |
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen | Förderung einer gesunden Ernährung | nationale Strategie | Schweizer Ernährungsstrategie |
Aktionsplan zur Schweizer Ernährungsstrategie | Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verabschiedete am 12. Juni 2017 die Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024. Diese orientiert sich an der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD). Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, indem sie Rahmenbedingungen schafft, die es jeder Person ermöglichen, in eigener Verantwortung einen gesunden Lebensstil zu pflegen. Die Umsetzung der Strategie wird mit dem vorliegenden Aktionsplan sichergestellt. Für die Umsetzung der Ernährungsstrategie ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig. Es wurde vom EDI beauftragt, den Aktionsplan unter Einbezug der wichtigsten Akteure zu erarbeiten und die Aktivitäten der Partner zu koordinieren. Der Aktionsplan verfolgt drei auf der Schweizer Ernährungsstrategie basierende Ziele: • Stärkung der Ernährungskompetenz: Die Bevölkerung kennt die Ernährungsempfehlungen und die Schweizer Lebensmittelpyramide. Die Informationen dazu sind verfügbar und leicht verständlich. Vielfältige Hilfsmittel unterstützen die einfache Umsetzung im Alltag. • Verbesserung der Rahmenbedingungen: Um die Wahl von Lebensmitteln und Mahlzeiten für eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern, wird das entsprechende Angebot gesichert und wo nötig erweitert. Eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird geprüft. • Einbindung der Lebensmittelwirtschaft: Noch mehr Hersteller und Anbieter von Lebensmitteln und Mahlzeiten leisten einen freiwilligen Beitrag zu einem optimalen Angebot für eine gesunde und ressourcenschonende Ernährung. Die Umsetzung des Aktionsplanes Der Aktionsplan der Schweizer Ernährungsstrategie lehnt sich an die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten an. Daher beschreibt er konkrete Massnahmen in vier Handlungsfeldern: • Information und Bildung (IB) o Stärkung der Kompetenzen für eine ausgewogene, genussvolle und ressourcenschonende Ernährung § Bestandesaufnahme bestehender erfolgreicher Informations- und Bildungsmassnahmen § Erarbeitung und Aktualisierung von Ernährungsempfehlungen für verschiedene Altersgruppen, Lebensphasen und -räume § Zielgruppenorientierte Verbreitung von Ernährungsempfehlungen § Umsetzung des Wissens mittels Hilfsmitteln für eine gesunde Wahl beim Einkauf und bei der Menüplanung o Sensibilisierung und Stärkung der Ernährungskompetenzen bei den Betreuenden von Kleinkindern sowie bei Kindern und Jugendlichen § Unterstützung der Umsetzung des Themas Ernährung im Lehrplan § Stärkung der Ernährungskompetenzen bei Mitarbeitenden in Tagesstätten, schulischen Tagesstrukturen, Mensen usw. § Verankerung der Ernährungskompetenzen in der Ausbildung in Lebensmittelberufen o Stärkung der Ernährungskompetenzen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements § Unterstützung der Arbeitgeber im Rahmen der Betriebsverpflegung § Ernährungssensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden im Rahmen von Massnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung • Rahmenbedingungen (RB) o Eine ausgewogene Lebensmittelauswahl fördern § Förderung der Zusammenarbeit mit der Lebensmittelwirtschaft zur Optimierung des Angebotes und der Zusammensetzung von Lebensmitteln § Freiwillige Optimierung der Rezeptur bei Produkten bezüglich zugesetztem Zucker, Salz und Fettqualität § Überprüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Optimierung der ernährungsspezifischen Produktinformationen o Eine ausgewogene Ernährung in der System- und Gemeinschaftsgastronomie fördern § Optimierung des Angebots in der Gemeinschaftsgastronomie o Förderung eines verantwortungsvollen an Kinder gerichteten Marketings für zu fetthaltige, zu süsse und zu salzige Lebensmittel § Förderung der Zusammenarbeit mit der Lebensmittelwirtschaft zur Festlegung der Ziele eines verantwortungsvollen Umgangs mit an Kinder gerichtetem Marketing § Umsetzung von gemeinsam beschlossenen Zielen • Koordination und Kooperation (KK) o Vernetzung der Akteure im Ernährungsbereich auf nationaler Ebene § Das BLV koordiniert die Informations- und Austauschplattformen im Bereich Ernährung und fördert die Vernetzung zwischen NGOs, Wirtschaft, Forschung und Bund § Das BLV informiert Stakeholder und Keyplayer regelmässig über den Fortschritt der Massnahmen zur Umsetzung der Ernährungsstrategie o Vernetzung der Schweiz mit internationalen Gremien der WHO, der UNO und der EU § Die Vernetzung mit Gremien der relevanten internationalen und europäischen Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen wird sichergestellt und mit den Akteuren koordiniert • Monitoring und Forschung (MF) o Entwicklung und Weiterführung von Monitoring-Projekten und Evaluationsgrundlagen § Regelmässiges Erfassen und Veröffentlichen des Lebensmittelverzehrs und des Ernährungsverhalten in der Schweiz § Entwicklung von Hilfsmitteln zur Selbstevaluation der Aktivitäten § Planen und Durchführen der Evaluation der Schweizer Ernährungsstrategie durch das BLV o Schaffung von wissenschaftlichen Grundlagen § Finanzierungsgefässe für relevante Forschung erschliessen § Analysen und Machbarkeitsstudien zur Ausgestaltung und Umsetzung von Massnahmen Am Aktionsplan sind Akteure der Lebensmittelwirtschaft, der Nichtregierungsorganisationen (NGO), der Konsumentenorganisationen, der Bundesämter, der Kantone und der Bildungs- und Forschungsinstitutionen beteiligt. Diese setzen ihn in den nächsten Jahren mit konkreten Projekten um. Der Bundesrat setzt dabei auf das Prinzip der Freiwilligkeit und der Anreize. Das BLV priorisiert die Massnahmenplanung, mobilisiert Partner, koordiniert die Aktivitäten und evaluiert sie. Um die Fortschritte aufzeigen zu können, werden messbare Ziele für jedes Projekt festgelegt und dokumentiert. Die Schweizer Ernährungsstrategie ist auf einen Zeitraum bis zum Jahr 2024 ausgelegt. Der vorliegende Plan strebt eine rollende Planung an und wird alljährlich überprüft, aktualisiert und fortgesetzt. |
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen | Förderung einer gesunden Ernährung | Aktionsplan | Aktionsplan der Ernährungsstrategie |
UNO Agenda 2030 | Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungshäupter die Resolution «Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» einstimmig verabschiedet. Sie bildet bis 2030 den globalen Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung. Die Schweiz setzt sich für die Umsetzung der Agenda 2030 sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung resultiert aus der Zusammenführung der UNO-Konferenzen für nachhaltige Entwicklung (1992, 2002, 2012) und den Ende 2015 ausgelaufenen Millenniumsentwicklungszielen. Sie identifiziert die wichtigsten globalen Herausforderungen und setzt die Leitlinien sowie die Prioritäten der nachhaltigen Entwicklung für die nächsten 15 Jahre. Der Aktionsplan will die extreme Armut und den Hunger beseitigen, den Planeten vor Schädigung schützen, Frieden und Wohlstand fördern, sowie eine globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung verstärken. Die Resultate der dritten internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung von Addis Abeba bilden ebenfalls einen integralen Bestandteil der Agenda 2030. Das Kernstück der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sind die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) mit 169 Unterzielen. Sie sollen bis 2030 global und von allen UNO-Mitgliedstaaten erreicht werden. Das heisst, dass alle Staaten gleichermassen aufgefordert sind, die drängenden Herausforderungen der Welt gemeinsam zu lösen. Auch die Schweiz ist aufgefordert, die Ziele national umzusetzen. Auch sollen Anreize geschaffen werden, damit nichtstaatliche Akteure vermehrt einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Auf UNO-Ebene begleitet das neu gegründete Hochrangige Politische Forum für nachhaltige Entwicklung (High Level Political Forum on Sustainable Development, HLPF) die Agenda 2030 und überprüft die Fortschritte. Die Statistische Kommission (UNSC) hat 231 Indikatoren zur Fortschrittsmessung bestimmt. |
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten | Förderung nachhaltige Entwicklung | internationale Strategie | Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung |
Klimaabkommen von Paris | An der Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 wurde für die Zeit nach 2020 ein neues Übereinkommen verabschiedet, welches erstmals alle Staaten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Damit wird die bisherige Unterscheidung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern weitestgehend aufgehoben. Das Übereinkommen von Paris ist ein rechtlich verbindliches Instrument unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimakonvention, UNFCCC). Das Übereinkommen trat am 5. Oktober 2016 in Kraft, nachdem das Quorum von 55 Staaten, die 55 % der globalen Emissionen verursachen, erreicht wurde. Die Schweiz hat das Übereinkommen von Paris am 6. Oktober 2017 ratifiziert. Sie ist damit ein Reduktionsziel von minus 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 eingegangen, unter teilweiser Verwendung von ausländischen Emissionsminderungen. Die Schweiz hat zudem angekündigt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken. Sie setzt die internationalen Verpflichtungen in erster Linie im CO2-Gesetz um. Das Übereinkommen von Paris enthält Elemente zur schrittweisen Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen und basiert erstmals auf gemeinsamen Grundsätzen für alle Staaten. Ziele des Übereinkommens von Paris Das Übereinkommen von Paris hat zum Ziel, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt werden. Ebenfalls Ziel ist eine Ausrichtung von staatlichen und privaten Finanzflüssen auf eine treibhausgasarme Entwicklung sowie eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an ein verändertes Klima. Gemeinsame Grundsätze des Übereinkommens von Paris § Alle Staaten müssen alle fünf Jahre ein national festgelegtes Reduktionsziel (Nationally Determined Contribution, NDC) einreichen und erläutern. Die Zielerreichung ist lediglich politisch verbindlich. Die Umsetzung nationaler Massnahmen sowie die Berichterstattung über die Zielerreichung und deren internationale Überprüfung sind aber rechtlich bindend. § Die Reduktionsziele aller Staaten müssen klar, verständlich und quantifizierbar sein. Das nachfolgende Reduktionsziel muss jeweils über das vorangehende hinausgehen und die höchst mögliche Ambition widerspiegeln. § Ausländische Emissionsreduktionen sind zur Zielerreichung unter dem Übereinkommen zugelassen, soweit sie umweltinteger sind, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und keine Doppelanrechnungen vorkommen. Dabei lässt das Übereinkommen von Paris (Artikel 6) zwei Arten von ausländischen Emissionsminderungen (Internationally Transferred Mitigation Outcomes, ITMOS) zu: aus einem Mechanismus unter dem Übereinkommen von Paris (Artikel 6.4) und solche aus bilateralen oder plurilateralen Vereinbarungen (Artikel 6.2). § Das Übereinkommen beendet die bisher bestehende strikte Trennung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern weitestgehend. Den ärmsten Ländern wird in der Umsetzung eigenes Ermessen zugestanden. Zudem sind die Industriestaaten angehalten, ihre Vorreiterrolle wahrzunehmen, indem sie sich auch weiterhin absolute gesamtwirtschaftliche Ziele setzen. Entwicklungsländer werden im Gegenzug dazu ermutigt, nach und nach ebenfalls gesamtwirtschaftliche Ziele zu verfolgen. Die Differenzierung zwischen den Staaten ist dynamisch ausgestaltet, indem die Reduktionsziele national festgelegt werden und jeweils die höchst mögliche Ambition eines Staates reflektieren sollen. Somit wird das Reduktionziel jedes Staates jeweils an seiner sich ändernden Klimaverantwortung und Kapazität gemessen. § Zur Anpassung an den Klimawandel sollen alle Staaten Strategien und Massnahmen erarbeiten, einreichen und regelmässig aufdatieren. Zeitpunkt und Form der internationalen Bekanntgabe kann national festgelegt werden. Die Länder sind zudem aufgefordert, regelmässig über ihre Anpassungsmassnahmen Bericht zu erstatten. Das Übereinkommen stärkt die bestehenden Mechanismen zur Vermeidung und Minderung von Verlusten und Schäden (Loss & Damage), wobei Haftung und Kompensation explizit ausgenommen wurde. § In Bezug auf die Finanzierung schreibt das Übereinkommen von Paris keine neuen Verpflichtungen fest. Die Industrieländer sind weiterhin rechtlich verpflichtet, Entwicklungsländer bei deren Emissionsreduktions- und Anpassungsmassnahmen zu unterstützen. Erstmals sind auch Nicht-Industrieländer dazu eingeladen. Die Mobilisierung von Investitionen aus öffentlichen sowie aus privaten Quellen ist neu Aufgabe aller. Die Industrieländer sollen aber weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen. Das gemeinsame Ziel der Industrieländer, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US Dollar an öffentlichen und privaten Finanzmitteln zu mobilisieren, wurde bis 2025 bestätigt und für die Zeit nach 2025 wurde ein neues, vergleichbares Ziel in Aussicht gestellt. Entsprechend sind die Industrieländer verpflichtet, weiterhin alle zwei Jahre über die mobilisierten Mittel Bericht zu erstatten und wenn möglich neu auch indikative quantitative und qualitative Informationen über die vorgesehenen Mittel der nächsten Jahre bereitzustellen. Die Regeln für diese Berichterstattung sollen weiter vertieft werden. Die Entwicklungsländer sind angehalten, analog alle zwei Jahre nicht nur über benötigte und erhaltene, sondern auch über ihrerseits mobilisierte, klimafreundliche Investitionen und internationale Klimafinanzierung Bericht zu erstatten. Die Schweiz ist gut aufgestellt, um das Übereinkommen von Paris umzusetzen. Die Reduktionsverpflichtungen gemäss Übereinkommen von Paris werden in der nationalen Klimagesetzgebung umgesetzt. Die Schweiz hat sich Verminderungsziele gesetzt, die mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und den Empfehlungen der Wissenschaft im Einklang stehen. Im Jahr 2017 hat die Schweiz ihren national festgelegten freiwilligen Beitrag eingereicht. Seitdem hat sie das Ziel weiter nach oben geschraubt. |
Bundesamt für Umwelt | Förderung Klimaschutz | internationales Abkommen | Das Übereinkommen von Paris |
Bodenstrategie Schweiz | Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Diese ist ein Orientierungsrahmen, damit auch künftige Generationen von den vielfältigen Leistungen des Bodens profitieren können. Böden sind eine knappe und nicht erneuerbare Ressource von grossem ökologischem und ökonomischem Wert. Sie erfüllen zahlreiche Funktionen und erbringen für die Gesellschaft lebenswichtige Leistungen – beispielsweise bei der Lebensmittelproduktion, als Filter bei der Trinkwassergewinnung oder im Zusammenhang mit dem Klimawandel als Speicher für CO2 und Wasser. Der gegenwärtige Umgang mit den Böden ist nicht nachhaltig: Sie werden durch Bautätigkeit zerstört oder durch Erosion, Verdichtung und Schadstoffe belastet. Die vom Bundesrat verabschiedete Bodenstrategie will dafür sorgen, dass die Böden auch künftig fruchtbar sind und ihre weiteren Leistungen für Gesellschaft und Wirtschaft erbringen können. Die Bodenstrategie verfolgt sechs Ziele: 1. Weniger Boden verbrauchen Es wird angestrebt, dass in der Schweiz ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird. Überbauen von Boden ist weiterhin möglich. Gehen dabei aber Bodenfunktionen verloren, müssen diese an einem anderen Ort durch Bodenaufwertung kompensiert werden. 2. Bodenverbrauch basierend auf einer Gesamtsicht lenken Damit der Bodenverbrauch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gesteuert werden kann, werden die Bodenfunktionen in der Planung und in der Interessenabwägung berücksichtigt. Die dazu nötigen Bodeninformationen liegen vor (siehe Faktenblatt zum Kompetenzzentrum Boden und zur Bodenkartierung). 3. Boden vor schädlichen Belastungen schützen Die Nutzung von Boden führt zu keinen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit führen. Bei der Nutzung von Boden wird auf seinen momentanen Zustand und seine Empfindlichkeit Rücksicht genommen, damit die ökologischen Bodenfunktionen und somit die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleiben. 4. Degradierte Böden wiederherstellen Degradierte Böden werden, wo möglich und verhältnismässig, wiederhergestellt und aufgewertet, damit sie ihre standorttypischen Funktionen wieder erfüllen können und ihre Bodenfruchtbarkeit regeneriert ist. 5. Die Wahrnehmung von Wert und Empfindlichkeit des Bodens verbessern Der Boden wird als wertvolle, empfindliche und endliche Lebensgrundlage wahrgenommen, so dass Massnahmen für den nachhaltigen Umgang mit dem Boden die nötige Akzeptanz finden. 6. Internationales Engagement stärken Die Schweiz ist für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen nebst der Erhaltung des landeseigenen Bodens auch auf die Erhaltung der Böden im Ausland angewiesen (Nahrungsmittelimporte, Auswirkungen auf das Klima etc.). Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz für einen nachhaltigen Umgang mit Boden auf globaler Ebene ein. |
Bundesamt für Umwelt | Bodenschutz | nationale Strategie | Bodenstrategie Schweiz |
Konvention über die biologische Vielfalt mit ihren Aichi Zielen (Biodiversitätskonvention) | Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD, Biodiversitätskonvention) wurde anlässlich der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 verabschiedet. Bis heute sind 196 Vertragsstaaten der Konvention beigetreten. Die Schweiz hat die Konvention am 21. November 1994 ratifiziert. Die Vertragsstaaten der CBD verpflichten sich, geeignete Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu ergreifen sowie den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung gerecht zu regeln. An den regelmässig stattfindenden Konferenzen der Vertragsstaaten wird die Umsetzung des Übereinkommens überwacht und bei Bedarf durch Beschlüsse konkretisiert. Im April 2002 hatten sich die Vertragsstaaten der CBD dazu verpflichtet, bis 2010 die Rate des Verlustes an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren. An der Konferenz in Nagoya im Oktober 2010 wurde der globale Strategische Plan für die Biodiversität 2011-2020 und die dazugehörigen Aichi-Biodiversitätsziele festgelegt. Leider konnte bis 2020 keines der globalen Ziele vollumfänglich erreicht werden. Nationale Umsetzung Damit die Biodiversität langfristig erhalten bleibt, hat das UVEK im Auftrag des Bundesrats eine nationale Strategie erarbeitet. Sie wurde am 25. April 2012 vom Bundesrat verabschiedet. Der Aktionsplan dazu wurde am 6. September 2017 beschlossen. Im Aktionsplan werden konkrete Massnahmen zu den zehn strategischen Zielen definiert um damit die Erhaltung der Biodiversität in unserem Land langfristig sicherstellen zu können. |
Bundesamt für Umwelt | Förderung Biodiversität | internationales Abkommen | Internationale Abkommen |
Strategie Biodiversität Schweiz | Seit 2012 verfügt die Schweiz über eine Strategie Biodiversität. Sie definiert anhand zehn strategischer Ziele die Schwerpunkte des Engagements des Bundes, um die Artenvielfalt, die Ökosysteme und die genetische Vielfalt zu erhalten. 2017 hat der Bundesrat die Strategie mit einem Aktionsplan konkretisiert. Die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) hat ihren Ursprung im Nachhaltigkeitsgipfel von Rio de Janeiro. 1992 unterzeichnete die Schweiz die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Sie verpflichtete sich damit, eine nationale Strategie zu erarbeiten. Seit 2012 hält die Strategie Biodiversität fest, dass die Schweiz die Biodiversität und ihre Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft (Ökosystemleistungen) bewahren und fördern will. Mit seinem Beschluss vom 20. November 2024 bestätigt der Bundesrat die Gültigkeit der Ziele der SBS und verlängert sie bis 2030. Aktionsplan Biodiversität 2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz. Der Aktionsplan ist ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Strategie. Aktionsplan Phase I (2017-2024) Der Aktionsplan Biodiversität umfasst in seiner ersten Umsetzungsphase 2017–2024 (AP SBS I) verschiedene Massnahmen (Sofortmassnahmen, Synergiemassnahmen) wie auch Pilotprojekte, die zusammen mit Partnern innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch mit Kantonen, Gemeinden und Dritten umgesetzt werden. Der AP SBS I hat wichtige Meilensteine erreicht und längerfristige Aktivitäten ausgelöst. Dazu gehört insbesondere die Erhöhung und Verstetigung der finanziellen Mittel im Rahmen der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität. Zusammen mit den bestehenden Krediten der Sektoralpolitiken (z.B. Landwirtschaft, Wald, Verkehr) wird dadurch die Biodiversität auf der Fläche gefördert. Wirkungsanalyse 2022 Das BAFU hat sämtliche Massnahmen und Pilotprojekte der ersten Umsetzungsphase hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Wirkung auf die Erhaltung und Förderung der Biodiversität evaluiert. Auf Basis dieser Wirkungsanalyse hat der Bundesrat entschieden, die erste Phase des AP SBS um ein Jahr bis Ende 2024 zu verlängern. Gleichzeitig hat der Bundesrat das BAFU beauftragt, einen Massnahmenplan für die zweite Umsetzungsphase ab 2025 bis Ende 2030 auszuarbeiten. Aktionsplan Phase II (2025-2030) Am 20. November 2024 hat der Bundesrat das BAFU mit der Umsetzung der zweiten Phase des Aktionsplans Strategie Biodiversität von 2025 bis 2030 (AP SBS II) beauftragt. Der AP SBS II adressiert gezielt bestehende Defizite, um insbesondere die Wirksamkeit und die Effizienz der Arbeiten im Rahmen der Programmvereinbarungen und Sektoralpolitiken zu erhöhen. Dazu füllt er Wissenslücken, testet vielversprechende Ansätze in Pilotanwendungen und entwickelt Konzepte für die Umsetzung. Inhaltlich nimmt der AP SBS II Bezug auf das Biodiversitätsrahmenwerk (Kunming-Montreal; GBF) der internationalen Biodiversitätskonvention (CBD). Der Handlungsbedarf wird über Massnahmen des BAFU und über Prüfaufträge für Massnahmen im Zuständigkeitsbereich anderer Bundesämter adressiert. Die 15 Massnahmen des BAFU berücksichtigen insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität und das Insektensterben. Zudem werden neue Ansätze zur Förderung von Arten und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt entwickelt und getestet. Weitere Massnahmen adressieren die Bereiche Ökonomie, Wissen und Innovation. Schliesslich hat eine Gruppe von Massnahmen zum Ziel, spezifische Lebensräume wie Wälder, Seen oder Siedlungen ökologisch aufzuwerten und besser zu vernetzen. Weitere Bundesämter mit biodiversitätsrelevanten Politikbereichen werden Massnahmen für die Umsetzung im Rahmen des AP SBS II definieren. Wichtige Beiträge zum Aktionsplan als Instrument des Bundes leisten die Raumplanung, der Verkehr, die Energieproduktion, die Landwirtschaft, aber auch der Aussenhandel. |
Bundesamt für Umwelt | Förderung Biodiversität | nationale Strategie | Strategie Biodiversität Schweiz und Aktionsplan |
Aktionsplan Biodiversität Schweiz | Seit 2012 verfügt die Schweiz über eine Strategie Biodiversität. Sie definiert anhand zehn strategischer Ziele die Schwerpunkte des Engagements des Bundes, um die Artenvielfalt, die Ökosysteme und die genetische Vielfalt zu erhalten. 2017 hat der Bundesrat die Strategie mit einem Aktionsplan konkretisiert. Die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) hat ihren Ursprung im Nachhaltigkeitsgipfel von Rio de Janeiro. 1992 unterzeichnete die Schweiz die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Sie verpflichtete sich damit, eine nationale Strategie zu erarbeiten. Seit 2012 hält die Strategie Biodiversität fest, dass die Schweiz die Biodiversität und ihre Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft (Ökosystemleistungen) bewahren und fördern will. Mit seinem Beschluss vom 20. November 2024 bestätigt der Bundesrat die Gültigkeit der Ziele der SBS und verlängert sie bis 2030. Aktionsplan Biodiversität 2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz. Der Aktionsplan ist ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Strategie. Aktionsplan Phase I (2017-2024) Der Aktionsplan Biodiversität umfasst in seiner ersten Umsetzungsphase 2017–2024 (AP SBS I) verschiedene Massnahmen (Sofortmassnahmen, Synergiemassnahmen) wie auch Pilotprojekte, die zusammen mit Partnern innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch mit Kantonen, Gemeinden und Dritten umgesetzt werden. Der AP SBS I hat wichtige Meilensteine erreicht und längerfristige Aktivitäten ausgelöst. Dazu gehört insbesondere die Erhöhung und Verstetigung der finanziellen Mittel im Rahmen der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität. Zusammen mit den bestehenden Krediten der Sektoralpolitiken (z.B. Landwirtschaft, Wald, Verkehr) wird dadurch die Biodiversität auf der Fläche gefördert. Wirkungsanalyse 2022 Das BAFU hat sämtliche Massnahmen und Pilotprojekte der ersten Umsetzungsphase hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Wirkung auf die Erhaltung und Förderung der Biodiversität evaluiert. Auf Basis dieser Wirkungsanalyse hat der Bundesrat entschieden, die erste Phase des AP SBS um ein Jahr bis Ende 2024 zu verlängern. Gleichzeitig hat der Bundesrat das BAFU beauftragt, einen Massnahmenplan für die zweite Umsetzungsphase ab 2025 bis Ende 2030 auszuarbeiten. Aktionsplan Phase II (2025-2030) Am 20. November 2024 hat der Bundesrat das BAFU mit der Umsetzung der zweiten Phase des Aktionsplans Strategie Biodiversität von 2025 bis 2030 (AP SBS II) beauftragt. Der AP SBS II adressiert gezielt bestehende Defizite, um insbesondere die Wirksamkeit und die Effizienz der Arbeiten im Rahmen der Programmvereinbarungen und Sektoralpolitiken zu erhöhen. Dazu füllt er Wissenslücken, testet vielversprechende Ansätze in Pilotanwendungen und entwickelt Konzepte für die Umsetzung. Inhaltlich nimmt der AP SBS II Bezug auf das Biodiversitätsrahmenwerk (Kunming-Montreal; GBF) der internationalen Biodiversitätskonvention (CBD). Der Handlungsbedarf wird über Massnahmen des BAFU und über Prüfaufträge für Massnahmen im Zuständigkeitsbereich anderer Bundesämter adressiert. Die 15 Massnahmen des BAFU berücksichtigen insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels auf die Biodiversität und das Insektensterben. Zudem werden neue Ansätze zur Förderung von Arten und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt entwickelt und getestet. Weitere Massnahmen adressieren die Bereiche Ökonomie, Wissen und Innovation. Schliesslich hat eine Gruppe von Massnahmen zum Ziel, spezifische Lebensräume wie Wälder, Seen oder Siedlungen ökologisch aufzuwerten und besser zu vernetzen. Weitere Bundesämter mit biodiversitätsrelevanten Politikbereichen werden Massnahmen für die Umsetzung im Rahmen des AP SBS II definieren. Wichtige Beiträge zum Aktionsplan als Instrument des Bundes leisten die Raumplanung, der Verkehr, die Energieproduktion, die Landwirtschaft, aber auch der Aussenhandel. |
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Landschaftskonzept Schweiz | Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) festigt die kohärente Landschaftspolitik des Bundes. Es basiert auf einem umfassenden und dynamischen Landschaftsbegriff im Sinne des Europäischen Landschaftsübereinkommens. Das LKS definiert als Planungsinstrument des Bundes den Rahmen für eine kohärente und qualitätsbasierte Entwicklung der Schweizer Landschaften. Die übergeordnete Ausrichtung für eine kohärente Landschaftspolitik des Bundes wird in den strategischen Zielsetzungen und in den Landschaftsqualitätszielen behördenverbindlich festgelegt. Raumplanerische Grundsätze und Sachziele konkretisieren diese für die einzelnen Sektoralpolitiken des Bundes. Mit dem gestärkten räumlichen Ansatz zielt das LKS auf eine bessere Wirkung in der Fläche. 4.6 Landwirtschaft Die multifunktionale Landwirtschaft leistet mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion einen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Landschaft, zur dezentralen Besiedelung sowie zur sicheren Versorgung der Bevölkerung. Verantwortlich für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Agrarpolitik ist das BLW. Ziel 6.A Stärkung des regionalen Landschaftscharakters: Der regionale Landschaftscharakter ist durch die standortangepasste sowie ressourcenschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung gestärkt. Auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und im Sömmerungsgebiet werden die «Umweltziele Landwirtschaft» in den Bereichen Landschaft und Biodiversität erreicht. Ziel 6.B Sicherung standortspezifischer Landschaftsqualitäten: Standortspezifische Landschaftsqualitäten wie die Nutzungsvielfalt, strukturierende Elemente und landschaftlich oder ökologisch besonders wertvolle Bewirtschaftungsformen sind unter Berücksichtigung von ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten erhalten und gestärkt. Ziel 6.C Ökologisch qualitativ wertvolle Flächen: Zur Stärkung der Ökologischen Infrastruktur sind ausreichend ökologisch qualitativ wertvolle Flächen bewirtschaftet (zonenspezifische Richtwerte der Anteile der landwirtschaftlichen Nutzfläche [LN]: Talzone 12 %, Hügelzone 15 %, Bergzone I 20 %, Bergzone II 30 %, Bergzone III und IV 40 %; im Sömmerungsgebiet beträgt der Anteil qualitativ hochwertiger Flächen 60 %). Ziel 6.D Regionale Gesamtkonzepte: Die Biodiversitätsförderung ist auf Basis eines regionalen Gesamtkonzepts optimiert; sie stärkt die Vielfalt der wertvollen natürlichen und naturnahen Lebensräume und deren räumliche Vernetzung. Projekte zur Förderung der Landschaftsqualität stärken den regionalen Landschaftscharakter und setzen besondere Anreize in herausragenden Landschaften. Ziel 6.E Sektorübergreifende landwirtschaftliche Planung: Kulturtechnische und raumplanerische Massnahmen ausserhalb des Siedlungsgebiets mit grossen räumlichen Auswirkungen sind Gegenstand einer sektorübergreifenden, regionalen oder überregionalen landwirtschaftlichen Planung. Ziel 6.F Meliorationsmassnahmen: Meliorationsmassnahmen berücksichtigen bestehende Landschafts- und Naturwerte. Sie fördern eine schonende Entwicklung der Kulturlandschaft und unterstützen die Realisierung der Ökologischen Infrastruktur. Sie erhalten und stärken die Arten- und Lebensraumvielfalt, die spezifische Eigenart der Landschaft und deren kulturlandschaftliche Elemente; sie unterstützen damit die Erreichung des Sachziels 6.D. Ziel 6.G Feuchtflächen und Entwässerung: Grundsätzlich sind keine grösseren Feuchtflächen neu entwässert. Die Wiedervernässung von Böden geringerer landwirtschaftlicher Produktionseignung oder mit hoher Bedeutung für die Arten- und Lebensraumvielfalt und ihre räumliche Vernetzung kann zugelassen und wo möglich als Aufwertungsmassnahme gefördert werden. Die Erneuerung bestehender Drainagen ist in der Regel auf Flächen beschränkt, die aufgrund ihrer Bodenqualität für die Ernährungssicherung im Vordergrund stehen. Ziel 6.H Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen: Landwirtschaftliche Hochbauten und Anlagen tragen, insbesondere in herausragenden Landschaften, hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Materialisierung und Gestaltung der spezifischen landschaftlichen Eigenart sowie der Siedlungsstruktur und Baukultur Rechnung. Ziel 6.I Schutz des Kulturlandes: Die Landwirtschaft ist beispielhaft bei der Erhaltung des Kulturlandes, insb. beim Schutz der Fruchtfolgeflächen. Sie minimiert den Landverbrauch; landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sowie insb. die bodenunabhängige Produktion mit den dafür erforderlichen Infrastrukturen sind möglichst auf landwirtschaftlich weniger geeigneten und ökologisch weniger prioritären Böden realisiert. Nicht mehr benötigte, die Landschaft beeinträchtigende landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sind möglichst entfernt. |
Bundesamt für Umwelt | Bodenschutz | nationales Konzept | Landschaftskonzept Schweiz (LKS) |
Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik mit den Zielen eines internationalen Regelsystems, dem Zugang zu ausländischen Märkten und nachhaltigen Wirtschaftsbeziehungen | Für den Erhalt und die Steigerung des Wohlstandes der Bevölkerung in der Schweiz verfolgt die Aussenwirtschaftspolitik drei strategische Ziele. 1. Internationales Regelsystem Die Schweiz strebt ein breit abgestütztes, verlässliches, multilaterales, internationales Regelsystem für grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen an. Ein solches System mit internationalen Rechten und Verpflichtungen schafft Rechtssicherheit und Stabilität. Dies macht den Standort Schweiz attraktiv für wertschöpfungsintensive Unternehmen, welche zu Wohlstand und Beschäftigung in der Schweiz beitragen. 2. Zugang zu internationalen Märkten Die Schweiz zielt auf einen rechtlich abgesicherten und möglichst weitreichenden Zugang zu internationalen Märkten ab. Für Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten ist der beidseitige Zugang zu ausländischen Märkten sowohl für den Absatz von Produkten als auch für die Produktevielfalt und günstige Preise (inkl. bei der Beschaffung von Vorleistungen) wichtig. 3. Nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung im In- sowie im Ausland beitragen. Dazu gehört die Schaffung von Rahmenbedingungen, die Marktversagen wie etwa negative externe Effekte der Wirtschaftstätigkeit korrigieren. |
Staatssekretariat für Wirtschaft | Stärkung der Schweizer (Land- und Ernährungs)wirtschaft | nationale Strategie | Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik |
EU Strategy Farm to Fork | Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ steht im Mittelpunkt des europäischen Grünen Deals, der darauf abzielt, die Lebensmittelsysteme fair, gesund und umweltfreundlich zu gestalten. Die Lebensmittelsysteme können nicht widerstandsfähig gegen Krisen wie die COVID-19-Pandemie sein, wenn sie nicht nachhaltig sind. Wir müssen unsere Lebensmittelsysteme umgestalten, die heute fast ein Drittel der weltweiten Treibhausgasemissionen ausmachen, große Mengen an natürlichen Ressourcen verbrauchen, zu einem Verlust an biologischer Vielfalt und negativen Auswirkungen auf die Gesundheit führen (aufgrund von Unter- und Überernährung) und keine fairen wirtschaftlichen Erträge und Lebensgrundlagen für alle Akteure, insbesondere für Primärerzeuger, ermöglichen. Wenn wir unsere Lebensmittelsysteme auf einen nachhaltigen Weg bringen, ergeben sich auch neue Chancen für die Akteure in der Lebensmittelwertschöpfungskette. Neue Technologien und wissenschaftliche Entdeckungen, kombiniert mit einem zunehmenden öffentlichen Bewusstsein und der Nachfrage nach nachhaltigen Lebensmitteln, werden allen Interessenträgern zugute kommen. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zielt darauf ab, unseren Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zu beschleunigen, das • neutrale oder positive Umweltauswirkungen haben • Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen • Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt • Ernährungssicherheit, Ernährung und öffentliche Gesundheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass jeder Zugang zu ausreichenden, sicheren, nahrhaften und nachhaltigen Lebensmitteln hat; • Bewahrung der Erschwinglichkeit von Lebensmitteln bei gleichzeitiger Erzielung gerechterer wirtschaftlicher Erträge, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Versorgungssektors und Förderung des fairen Handels In der Strategie werden sowohl regulatorische als auch nicht-regulatorische Initiativen dargelegt, wobei die Gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik die wichtigsten Instrumente zur Unterstützung eines gerechten Übergangs sind. Es wird ein Vorschlag für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme vorgelegt, um die Umsetzung der Strategie und die Entwicklung einer nachhaltigen Lebensmittelpolitik zu unterstützen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie wird die Kommission auch einen Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit ausarbeiten. Die EU wird den weltweiten Übergang zu nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsystemen durch ihre Handelspolitik und ihre Instrumente der internationalen Zusammenarbeit unterstützen. Um den Übergang zu einem fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystem zu ermöglichen und zu beschleunigen, sind Beratungsdienste, Finanzinstrumente, aber auch Forschung und Innovation von entscheidender Bedeutung, da sie zur Lösung von Spannungen, zur Entwicklung und Erprobung von Lösungen, zur Überwindung von Hindernissen und zur Aufdeckung neuer Marktchancen beitragen können. |
Europäische Kommission | internationale Strategie | Farm to Fork Strategy - European Commission | |
Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft | Ziel des Dialogs Der im Januar 2024 eingeleitete strategische Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU ist ein neues Forum, mit dem eine gemeinsame Vision für die Zukunft der Landwirtschaft in der EU gestaltet werden soll. Der strategische Dialog bringt wichtige Interessenträger aus der gesamten Lebensmittelkette zusammen, darunter Landwirtinnen und Landwirte, Genossenschaften, Agrar- und Lebensmittelunternehmen und ländliche Gemeinschaften, sowie Nichtregierungsorganisationen, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und von Finanzinstitutionen und Hochschulen. Professor Peter Strohschneider wurde aufgrund seiner langjährigen Erfahrung, insbesondere als Vorsitzender der deutschen „Zukunftskommission Landwirtschaft“, zum Vorsitzenden ernannt. Eine gemeinsame Vision entwickeln Der Dialog dient dazu, eine gemeinsame Vision des künftigen europäischen Agrar- und Lebensmittelsystems zu entwickeln. Folgende Fragen werden erörtert: • Wie können wir unseren Landwirtinnen und Landwirten und den ländlichen Gemeinschaften, in denen sie leben, eine bessere Perspektive, einschließlich eines angemessenen Lebensstandards, bieten? • Wie können wir die Landwirtschaft unter Achtung der Grenzen unseres Planeten und seines Ökosystems unterstützen? • Wie können wir die enormen Chancen, die uns Wissen und technologische Innovation bieten, besser nutzen? • Wie können wir dafür sorgen, dass das europäische Lebensmittelsystem in einer vom Wettbewerb geprägten Welt einer erfolgreichen und prosperierenden Zukunft entgegensehen kann? Der Dialog ist eine Gelegenheit, mehr über die Perspektiven, Ambitionen, Anliegen und Lösungsvorschläge der Landwirtinnen und Landwirte sowie anderer wichtiger Interessenträger entlang der gesamten Lebensmittelkette zu erfahren, um eine gemeinsame Grundlage für die Gestaltung der Zukunft des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors zu finden. Bericht über den strategischen Dialog Am 4. September 2024 erhielt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Abschlussbericht über den strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU. |
Europäische Kommission | Agrarpolitik | internationaler Dialog | Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft - Europäische Kommission |
Agrarpolitik 2030+ | Die Erarbeitung der nächsten Agrarpolitik wurde aufgegleist. Basierend auf einem Auftrag des Parlaments schafft das BLW die Grundlagen für die nächste Agrarpolitik bis 2030 (AP30+). Die Arbeiten erfolgen unter engem Einbezug einer Begleitgruppe gemeinsam mit den Kantonen und verschiedenen Organisationen, die die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette breit abdecken. Der Bundesrat wird die Vorschläge zur künftigen Agrarpolitik voraussichtlich 2026 behandeln. Die Arbeiten wurden im Anschluss an die Genehmigung des Postulatsberichts 20.3931/21.3015 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik von Juni 2022 durch den Bundesrat lanciert. In diesem Dokument hat der Bundesrat anhand des Zukunftsbildes 2050 aufgezeigt, in welche Richtungen sich die Land- und Ernährungswirtschaft langfristig entwickeln soll, und vier strategische Stossrichtungen für die künftige Entwicklung der Agrarpolitik festgelegt. Im Rahmen der Prüfung des Berichts haben die beiden Räte die Motion 22.4251 «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts » an den Bundesrat überwiesen. Ganzheitlicher Ernährungssystemansatz Der Postulatsbericht und die Motion 22.4251 bilden die Grundlage für die Entwicklung der Agrarpolitik 2030+. Im Mittelpunkt der künftigen Agrarpolitik soll ein ganzheitlicher Ernährungssystemansatz stehen. Dieser Ansatz umfasst alle Akteurinnen und Akteure der Wertschöpfungskette – von den Landwirtinnen und Landwirten über die Verarbeitung und den Detailhandel bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Weitere zentrale Punkte der Arbeiten sind die kohärente Weiterentwicklung der Agrarpolitik und der Schweizer Ernährungsstrategie, die Stärkung der Handelsbeziehungen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung sowie ein zunehmend selbstverantwortliches Engagement der Branchen. Die künftige Agrarpolitik soll insbesondere diese vier Aspekte behandeln: • Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf Basis einer diversifizierten inländischen Nahrungsmittelproduktion mindestens auf aktuellem Niveau der Selbstversorgung; • Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum von Lebensmitteln; dabei sind die Importe mitzuberücksichtigen; • Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft; • Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands. Zwischenbilanz: ein Instrument zur Anpassung des Ambitionsniveaus Parallel zur Erarbeitung von Massnahmen wird eine Zwischenbilanz zur bisherigen Zielerreichung erstellt. Darin wird der Handlungsbedarf in Bezug auf die einzelnen Ziele aus der parlamentarischen Initiative 19.475, der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und aus dem Zukunftsbild 2050 analysiert. Die Zwischenbilanz umfasst Zielsetzungen, die die gesamte Wertschöpfungskette von der Landwirtschaft über die Verarbeitung und den Detailhandel bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten betreffen. Dadurch kann das Ambitionsniveau der künftigen Agrarpolitik je nach ermitteltem Handlungsbedarf angepasst werden. Das Projekt, das 2023 lanciert wurde, soll 2026 in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Annahme der Botschaft durch den Bundesrat ist für 2027 mit Inkrafttreten am 1. Januar 2030 vorgesehen, auf Grundlage des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens 2030-2033. |
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Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten | Heute leben die Menschen in unserer Gesellschaft doppelt so lange als vor hundert Jahren. Die höhere Lebenserwartung verdanken wir den medizinischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritten, besserer Hygiene und Bildung, dem Ausbau der Sozialversicherungen usw. Folglich hat sich unsere Lebensqualität verbessert und unser Lebensstil und die Arbeitsbedingungen verändert. Die Kehrseite der Medaille: Nichtübertragbare Krankheiten (Englisch: non-communicable disease, NCD) nehmen zu. Heute leidet ein Viertel der Schweizer Bevölkerung an einer NCD wie: - Diabetes - Krebs - Herz-Kreislauf-Erkrankungen - chronische Leiden der Atemwege - muskuloskelettale Krankheiten (Erkrankungen des Bewegungsapparats, bspw. chronische Rückenschmerzen) NCD verursachen nicht nur grosses persönliches Leid. Sie stellen auch eine grosse Herausforderung für unser Gesundheitssystem dar. Durch die meist langen Krankheitsphasen dauern Behandlungen von NCD lange und sind pflegeintensiv. In der Schweizer Bevölkerung sind die oben genannten fünf Krankheiten die häufigsten Todesursachen. Diese fünf NCD sind für 40% der Gesundheitskosten verantwortlich. Alle NCD zusammen verursachen mehr als CHF 50 Mrd. der Gesundheitskosten, was einen Anteil von etwa 80% ausmacht. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird sich diese Problematik verschärfen. Mit der NCD-Stratgie wollen wir diesen Trend brechen. |
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