Rechtliche Einordnung, Rückverfolgbarkeit, Kontrolle, Kennzeichnung, etc.

Im Sommer 2018 hat der Verein Qualitätsstrategie bei seinen Mitgliedern sowie den Charta-Unterzeichnenden eine Umfrage zu den neuen Züchtungsverfahren durchgeführt. Herauskristallisiert hat sich, dass viele offene Fragen in den Bereichen rechtliche Einordnung, Kontrollen, Nachweis, Haftung, etc. nach Informationen verlangen.

Am 30. November 2018 hat der Bundesrat einen ersten richtungsweisenden Entscheid gefällt, wie diese Verfahren in der Schweiz rechtlich eingeordnet werden sollen. Dabei hat er die Zielsetzung vorgegeben, dass am Vorsorgeprinzip festgehalten werden soll, und dass im Gentechnikrecht die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt nach Kategorien eingestuft werden sollen. Was bedeutet der Entscheid des Bundesrates gegenüber der Situation in der EU und dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs EUGH? Wie lässt sich eine risikobasierte Anpassung der Gesetzgebung für alle Beteiligten in der Schweiz umsetzen?

Für unsere Infoveranstaltung haben wir Referenten aus den Bereichen Behörde und Recht eingeladen, die die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und für eine Diskussion zur Verfügung stehen werden.

Das Programm als PDF-Datei.

Präsentationen

  • Markus Hardegger, Leiter Fachbereich Genetische Ressourcen und Technologien, BLW
    Präsentation
  • Prof. Dr. Malte Gruber, Uni Luzern, Ordinarius für Rechtsphilosophie und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht und Recht der neuen Technologien
    Präsentation

 Zusätzliche Dokumente

  • Infoveranstaltung Neue Züchtungsverfahren
    Zusammenfassung
  • Nutz- und Zierpflanzen, die mittels neuer molekular-biologischer Techniken erzeugt wurden. Julius Kühn-Institut
    Übersicht
  • Neue Zürcher Zeitung NZZ
    Presseartikel